Schneeräumung
Schneeräumung und Streuung bei Glätte und Eis werden von uns bei voller Haftungsübernahme durchgeführt.
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Wird ein Schneeräumvertrag abgeschlossen, so wird die Haftung nach dem Paragraph 93 der Straßenverkehrsordnung mit Ausnahme Absatz 2, übernommen. Absatz 2 sagt aus, dass die Obsorge für die Entfernung von Schneewechten oder Eisbildungen von Dächern, ihrer an der Straße gelegenen Gebäude, getragen wird.
In der Zeit von 6:00 früh und 22:00 abends übernimmt unsere Firma die Haftung für die Vorkommnisse durch natürliche Schnee– und Eisbildung auf den zu betreuenden Flächen. Es kann keine Haftung für nicht natürlichen Niederschlag übernommen werden.
Tauwetterkontrolle
Zusätzlich können Sie uns auch mit einer Tauwetterkontrolle beauftragen. Dieser Service regelt die Betreuung im Falle eines nicht natürlichen Niederschlages auf den zu betreuenden Flächen. Nicht natürlicher Niederschlag wäre z.B. frieren von tropfenden Schmelzwasser von Dächern und Mauern. So wird einmal täglich, wenn kein Einsatz für natürlichen Niederschlag erforderlich ist, die Fläche auf Vereisung kontrolliert.
Weiters wird der Auftraggeber darüber informiert, ob eine Gefährdung durch Eiszapfen oder Dachlawinen gegeben ist. Die Beseitigung von Eiszapfen oder Dachlawinen wird nur nach gesonderten Auftrag übernommen.