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3100 St Pölten
Siedlergasse 11
Tel.: +(43) 2742 / 763 65
Email: Buder.kg@kstp.at

Schneeräumung

Schneeräumung und Streuung bei Glätte und Eis werden von uns bei voller Haftungsübernahme durchgeführt.

• Informationsblatt Schneeräumung herunterladen

• Mustervertrag herunterladen

Wird ein Schneeräumvertrag abgeschlossen, so wird die Haftung nach dem Paragraph 93 der Straßenverkehrsordnung mit Ausnahme Absatz 2, übernommen. Absatz 2 sagt aus, dass die Obsorge für die Entfernung von Schneewechten oder Eisbildungen von Dächern, ihrer an der Straße gelegenen Gebäude, getragen wird.

In der Zeit von 6:00 früh und 22:00 abends übernimmt unsere Firma die Haftung für die Vorkommnisse durch natürliche Schnee– und Eisbildung auf den zu betreuenden Flächen. Es kann keine Haftung für nicht natürlichen Niederschlag übernommen werden.

Tauwetterkontrolle

Zusätzlich können Sie uns auch mit einer Tauwetterkontrolle beauftragen. Dieser Service regelt die Betreuung im Falle eines nicht natürlichen Niederschlages auf den zu betreuenden Flächen. Nicht natürlicher Niederschlag wäre z.B. frieren von tropfenden Schmelzwasser von Dächern und Mauern. So wird einmal täglich, wenn kein Einsatz für natürlichen Niederschlag erforderlich ist, die Fläche auf Vereisung kontrolliert.

Weiters wird der Auftraggeber darüber informiert, ob eine Gefährdung durch Eiszapfen oder Dachlawinen gegeben ist. Die Beseitigung von Eiszapfen oder Dachlawinen wird nur nach gesonderten Auftrag übernommen.

Reklamationen

Sind Sie aus irgendeinen Grund mit der Schneeräumung nicht zufrieden, ersuchen wir Sie umgehend zu reklamieren, so können wir rasch reagieren und Unzulänglichkeiten beseitigen. Spätere Reklamationen können wir leider nicht mehr berücksichtigen, da auf Grund von wechselnden Witterungsverhältnissen, sowie äußere Einwirkungen, wir nicht mehr in der Lage sind, die Situation zu beurteilen.

Haftungsübernahme

Kommt es zu einem Unfall auf einem Gehsteig, so nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf. Erstens um weitere Unfälle zu vermeiden und zweitens um eine Klärung des Vorfalls zu ermöglichen. Wir übernehmen in diesen Fall sofort alle notwendigen Schritte.

Garantie eines Räumungszeitpunktes

Die standardmäßige Schneeräumung sieht lediglich die Haftungsübernahme vor. Die Art der Ausführung bzw. Zeit der oder Zeitpunkt der Betreuung kommt auf die jeweilige Wettersituation an und ist daher aus wirtschaftlichen Grünen vom Kunden grundsätzlich nicht beeinflussbar.

Streusplit

Der Streusplit muss nach dem Einsatz liegen bleiben und darf aus Haftungsgründen nicht entfernt werden. In der Regel bleibt der Streusplit nach dem Aufbringen noch einige Tage liegen und sichert so, in der Wintersaison, bis zum Eintreffen der Arbeiter, vor Unfällen. Am Ende der Saison ist eine einmalige Endreinigung des Gehsteiges und der Flächen vorgesehen.

Termingerechte und kompetente Auftragsbearbeitung

Wir sind sehr bemüht unsere Kunden jede Saison wieder aufs neue zufrieden zu stellen. Wir versuchen die Einsatzzeiträume so kurz wie möglich zu halten, damit die Räumung der zu betreuenden Flächen optimal funktioniert.

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